Projekt "Lastenausgleich" abgeschlossen

Eine ressourcenorientierte Bodenpolitik sowie die Verbindung der ökologischen und wirtschaftlichen Ausgleichsmechanismen können zu einer nachhaltigen Nutzung des Bodens beitragen.

Das Ziel des Projekts bestand darin, die Ausgleichspotenziale verschiedener Instrumentarien der Bodennutzungspolitik zu untersuchen und zu bewerten. Die Analysen zeigen, dass die aktuelle Raumordnungspolitik über nicht ausgeschöpftes und unzureichendes Instrumentarium verfügt, um eine ausreichende Umverteilung der durch die Bodennutzung generierten Mehr- und Minderwerte zu erreichen. Negative Effekte auf die nachhaltige Bodennutzung gehen auch von Zielvorgaben lokaler Politiken wie Steuerwettbewerb und Standortentwicklung aus. Eine Analyse der Erfahrungen im Raumplanungsrecht zeigte, dass die Kopplung von Grundeigentumsrechten mit bestimmten Bodennutzungsrechten zusätzlichen Druck auf den Boden ausübt. Folgende Änderungen der Rechtsvorschriften werden vorgeschlagen:

  • Aufgabe der sektoralen Logik der einzelnen Politikbereiche (Raumplanung, Baurecht, Umweltschutz, Bodenschutz, Altlastensanierung, Landwirtschaft) zur Nutzung und zum Schutz der Böden.
  • Verbindung der ökologischen und wirtschaftlichen Ausgleichsmechanismen: Schaffung eines Mechanismus zur Kopplung der Instrumente für den Ausgleich von wirtschaftlichen und ökologischen Mehr- und Minderwerten.
  • Koordination der Ausgleichsebenen: Konzeption und Anwendung der Instrumente jener Ebene (z.B. Richt-, Nutzungs- oder Sondernutzungsplanung), die dem Funktionsumfang des angestrebten Ausgleichs der wirtschaftlichen und/oder ökologischen Mehr- und Minderwerte entspricht.
  • Ausbau des Instruments der Flur- und Raumplanungsgenossenschaften zu regionalen Kompensationsmechanismen.

Zwei weitere Empfehlungen erfordern umfassende Änderungen und stellen politisch grosse Herausforderungen dar. Wer eine wirklich nachhaltige Bodennutzung will, kann nicht darauf verzichten die Änderung der Steuerpolitik und des territorialen Wettbewerbs und die Definition des Grundeigentums grundlegend zu überprüfen.